Brückenbeläge
Gussasphaltschutz- und Gussasphaltdeckschichten gem. ZTV-ING, bzw. ZTV- Asphalt StB 13
Für die Deckschicht aus Gussasphalt gelten die Anforderungen der ZTV-Asphalt StB 13 in Abhängigkeit von der Verkehrsbeanspruchung. Eine Gussasphaltdeckschicht kann für alle Straßen-, Wege- sowie andere Verkehrsflächen mit einem bitumengebundenen Unterbau genutzt werden. Zum Aufrauhen der Oberflächen wird ein mit Bindemittel umhüllter Edelsplitt der Körnung 2/5 mm verwendet. Die Abstreumenge richtet sich nach der Nutzung der Oberfläche. Der Splitt wird mit geeigneten Walzen angedrückt. Bei Brücken von Bundesfernstraßen und Autobahnen werden in der Regel maschinelle Splitter sowie spezielle Lieferkörnungen eingesetzt. In diesen Fällen wird der Splitt vorgeheizt auf der Baustelle angeliefert.
Für die Gussasphaltschutzschicht auf Brücken im Zuge von Straßen der Bauklassen SV, I und II gemäß RStO, sowie für Verkehrsflächen mit besonderen Beanspruchungen gelten ebenfalls die ZTV-Asphalt StB 13.
Die Dicke der Schutzschicht darf an keiner Stelle kleiner als 2,5 cm sein und darf in einer Lage nicht dicker als 5,0 cm eingebaut werden. Bei einem erforderlichen Ausgleich von unterschiedlichen Höhenlagen muss der Einbau so erfolgen, dass eine Dicke 1,5 cm nicht unter- und 4,0 cm nicht überschritten wird. Die Gesamtdicke der Schutzschicht, einschließlich Profilausgleich, darf nicht mehr als 6,5 cm betragen.