Gussasphaltnutzestrich gem. DIN 18 560-4
Gussasphaltestrich hat sich seit Jahrzehnten bewährt. Dieser Estrich ist praktisch in allen Bereichen und für alle Beanspruchungen und jeden Bedarf einsetzbar.
Der Einsatz des Gussasphaltestriches ist insbesondere für die Altbausanierung, für den Wohn- und Geschäftsbereich sowie in Schulen, Krankenhäusern und anderen öffentlichen Gebäuden, wie z.B. in Kaufhäusern geeignet.
Schwimmende Estriche haben den Zweck, den Wärme- und Schallschutz zu verbessern.
Im Wohnungsbau wird für die Herstellung schwimmender Gussasphaltestriche im Regelfall ein Gussasphalt der Härteklasse IC 10 verwendet. Als Dämmstoff unter dem Gussasphaltestrich eignen sich druckfeste Platten, z.B. aus geblähten Mineralstoffen wie die Fesco-Boarde.
Als Trittschalldämmung kommen spezielle Mineralfaserdämmstoffe nach DIN EN 13 162 zum Tragen (z.B. Fesco ETS). Zum Ausgleich von Unebenheiten im Untergrund ist eine lose Schüttung aus Dämmstoffen zu empfehlen (z.B. Perlite-Schüttung).
Beim Einbau auf einer nicht unterkellerten Betondecke ist eine Dampfsperre gegen aufsteigende Feuchtigkeit notwendig (z.B. eine Schweißbahn V-60S4).